HACCP Schädlingsmonitoring in Wien und Niederösterreich
Schädlinge haben in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben, nichts zu suchen. Dementsprechend ist seit Inkrafttreten der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) der EU am 1. Januar 2006 die Durchführung eines Schädlingsmonitoring per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben. Die Schädlingskontrolle ist Teil des HACCP-Konzeptes.
Das Konzept / Was beudeutet HACCP?
Hazard |
→ Gefährdung |
… für die Gesundheit |
Analysis |
→ Analyse |
… der Gefährdung |
Critical |
→ Kritisch |
… für die Beherrschung |
Control |
→ Überwachung |
… der Bedingungen |
Point |
→ Stelle |
… im Verfahren |
Das HACCP-Konzept ist im Codex Alimentarius, eine von der FAO und der WHO erstellte Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität, dargestellt. Es beschreibt eine von Lebensmittelbetrieben durchzuführende vorbeugende Kontrolle, die die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll.
Das HACCP-Konzept fordert ein produkt- und prozessorientieres Vorgehen in folgenden Teilschritten:
- Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen (Gefahrenanalyse, Gefahrenpotential)
- Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n),
auf der (denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten
oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
- Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte,
anhand deren im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung
ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten
unterschieden wird,
- Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung
der kritischen Kontrollpunkte,
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Überschreitungen
der festgelegten Grenzwerten,
- Festlegung von regelmäßig durchgeführten Verifizierungsverfahren,
um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß (1) bis (5)
entsprochen wird (Kontrolle der Wirksamkeit des Systems),
- Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß (1) bis (6) entsprochen wird.
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
Lebensmittelverordnung LMHV der EU
Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend
Wird ein Schädlingsbefall festgestellt, ist eine Schädlingsbekämpfung mit geeigneten Mitteln unbedingt erforderlich!
Die Durchführung / Was wird beim Schädlingsmonitoring gemacht?
Beim Schädlingsmonitoring nach dem HACCP-Konzept werden Monitoringfallen für relevante Schädlinge wie Küchenschaben, Mäuse, Ratten oder Motten in den Betriebsräumen aufgestellt und für Kontrollpersonal sichtbar gekennzeichnet. In einem Plan werden Position und Art der Falle festgehalten.
Die Fallen müssen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen auf Befall kontrolliert werden. In einem Protokoll werden das Datum der Kontrolle, das Ausmaß des Schädlingsbefalls sowie gegen eventuellen Befall gesetzte Maßnahmen festgehalten.
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Damit Ihr Betrieb schädlingsfrei bleibt!