Pharaoameisen
Aussehen
Pharaoameisen zählen zu den kleinsten uns bekannten Ameisenarten. Arbeiterinnen werden nur ca. 2 mm groß, die Königinnen bis zu 4 mm. Pharaoameisen sind gelblich gefärbt und haben eine dunkle Hinterleibsspitze.
Lebensweise
Pharaoameisen wurden aus tropischen Ländern zu uns eingeschleppt. Sie brauchen daher hohe Temperaturen um überleben zu können und kommen ausschließlich in Gebäuden mit Zentralheizung oder zentraler Warmwasseraufbereitung. Bevorzugte Aufenthaltsorte sind Badeanstalten, Krankenhäuser, Großküchen, Bäckereien, Wäschereien und Gewächshäuser.
Die bevorzugte Nahrung von Pharaoameisen sind Eiweißprodukte, also Eier, Wurst, Fleisch, aber auch Blut, Eiter und Speichel.
Auch die Pharaoameisen sind staatenbildende Tiere, jedes Volk unterhält mehrere Königinnen. Im Unterschied zu anderen Ameisenarten verlässt bei den Pharaoameisen auch die Königin das Nest zur Nahrungssuche.
Die Nester der Pharaoameisen befinden sich meist tief in Mauerritzen oder Bodenspalten, die Nester sind oft weit verzweigt. Aufgrund der geringen Größe der Tiere können sie in die Isolation von Leitungen vordringen und sich so weit in einem Gebäude ausbreiten.
Pharaoameisen sind das ganze Jahr aktiv.
Schadwirkung
Pharaoameisen können überall dort vorkommen, wo es feucht und warm ist. Besonders gefährlich sind sie in Krankenhäusern und Heilanstalten: sei dringen in Kanülen, sterile Packungen von Verbandsmaterial, Schläuche für Katheder oder andere chirurgische Instrumente ein und kontaminieren sie. Sie können auch unter Wund- und Gipsverbände eindringen.
Auf ihren weiten Wanderungen verschleppen sie Keime auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Pharaoameisen können Krankheitserreger wie Staphylococcus aureus, Salmonellen oder Kolibakterien übertragen.
Bekämpfung
Die Bekämpfung von Pharaoameisen kann nur vom Fachmann durchgeführt werden, handelsübliche Ameisendosen sind auf Grund der Zusammensetzung für eine Bekämpfung von Pharaoameisen ungeeignet.
Aufgrund der Ausbreitung der Tiere entlang von Heizungsrohren und Installationsschächten ist bei einem Befall eine Bekämpfung im gesamten Gebäude durchzuführen. Bleiben Wohnungen unbehandelt kann von dort eine Wiederbesiedelung durch Pharaoameisen ausgehen.
Aufgrund der Gefährlichkeit von Pharaoameisen besteht in Wien bei Pharaoameisenbefall eine gesetzliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt und eine Bekämpfungspflicht durch ein befugtes Schädlingsbekämpfungsunternehmen.
Pharaoameisenverordnung der Stadt Wien
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